Brexit: Auswirkungen auf den Bio-Handel

Update: Mitteilung DEFRA

Laut einer Mitteilung der DEFRA (der Behörde für den Öko-Landbau in Großbritannien) vom 7.12.2020 wird es für den Import von Biowaren aus der EU nach Großbritannien eine halbjährige Übergangsfrist geben, in der keine separaten COIs (certificates of inspection) vorgelegt werden müssen. Diese werden dann erst ab dem 1.07.2021 verpflichtend. Hierdurch hofft man, dem befürchteten Rückstau bei der Verzollung entgegenwirken zu können. Das gilt nicht für Exporte aus anderen Drittländern nach Großbritannien. Hier bleibt es bei der Verpflichtung zur Vorlage der COI ab 01.01.2021.

Für den Import von Bio-Waren in die EU aus Großbritannien wird ab dem 1.1.2021 ein COI verpflichtend.

Für 2021 wurde eine gegenseitige Anerkennung der Biostandards zwischen der EU und Großbritannien beschlossen. Dies gilt zunächst als Übergangsjahr, aber die für Großbritannien zuständige Behörde DEFRA strebt auch darüber hinaus eine Äquivalenzregelung zwischen beiden Zollräumen an.

Die Regelungen für Nord-Irland bleiben unverändert.

Erfahren Sie mehr in unserem Webinar

Mehr zum Thema BREXIT erfahren Sie auch in unserem Webinar zur neuen EU-Öko-Verordnung. Weitere Informationen und Anmeldung...

Nach seinem Austritt aus der EU am 31. Januar 2020 befindet sich das Vereinigte Königreich (UK) in einer Übergangsperiode und wendet weiterhin die EU-Vorschriften an. Die Übergangsperiode wird am 31. Dezember 2020 enden, und ohne endgültige Bestätigung eines Brexit-Abkommens oder eines Freihandelsabkommens (FTA) bleibt eine Unsicherheit bezüglich des Bio-Handels und der Kennzeichnungsregelung nach 2020. Ecocert wird Sie weiter über den aktuellen Stand informieren.

Um einen reibungslosen Übergangsprozess zu gewährleisten, wird das UK die EU bis zum 31. Dezember 2021 für den Handel mit Bio-Produkten als gleichwertig anerkennen. Dies bedeutet, dass das UK weiterhin Produkte aus der EU, aber auch aus allen 13 von der EU zugelassenen Drittländern (Anhang III) und aus anderen Drittländern, in denen Zertifizierer nach Verordnung (EG) 1235/2008 zugelassen sind (Anhang IV), anerkennen wird.
Allerdings wird es ab dem 1. Januar 2021 erhebliche Änderungen der Handelsbestimmungen mit dem UK geben.

 

Was ändert sich für Importe aus UK?

Wenn die Gleichwertigkeit (Equivalenz) von UK und EU bis Ende 2020 nicht erreicht wird, müssen britische Zertifizierer die Zulassung der Europäischen Kommission (EC) gemäß Verordnung (EG) 1235/2008 einholen. Mehrere britische Zertifizierer haben bereits die Erweiterung der bestehenden (EG) 1235/2008-Zulassung beantragt, um das UK in ihren Geltungsbereich in Anhang IV aufzunehmen.
Ein sog. Certificat of Inspection (COI), das in TRACES NT ausgestellt und von der Kontrollstelle des Exporteurs unterzeichnet wurde, muss alle Importe von Bioprodukten aus dem UK in die EU begleiten (dies gilt jedoch nicht für Waren aus Nordirland in die EU). Sollte das nicht umgesetzt werden, verliert die Ware den Bio-Status. Falls Sie noch nie Bioprodukte aus Drittländern importiert haben, müssen Sie Ihre Tätigkeit als Importeur bei ECOCERT anmelden (C-Betrieb). Ihr Unternehmen muss auf TRACES NT als "Bio-Importeur" registriert und bestätigt sein.

Was ändert sich für Exporte nach UK?

Ab 1. Januar 2021 wird für den Export von Bioprodukten in alle Teile Großbritanniens mit Ausnahme Nordirlands ein vorläufiges papierbasiertes Certificate of Inspection (COI) erforderlich sein. Die britischen Behörden werden ein elektronisches System entwickeln, das dieses vorläufige System ersetzen soll.

Weitere nützliche Informationen

Auf den Websites der britischen Behörde DEFRA und der Soil Association Certification stehen ständig aktualisierte Informationen zur Verfügung. Oder nehmen Sie Kontakt zu unsere Experten bei Ecocert auf.


AktuellesInspektion. ZertifizierungTraining. SchulungÜber unsKontaktRückrufserviceZertifizierte BetriebeDownloadLinksImpressumDatenschutzerklärung
ArchivBrexitVO EU 2020_25
Online Services/Contact
Search
Ecocert IMO GmbH
 
Kontrollstellencode: DE-ÖKO-005
Mitglied der ECOCERT Gruppe

Büroadresse:
Max-Stromeyer-Straße 57
D-78467 Konstanz
Deutschland

Postanschrift:
Postfach 100934
D-78409 Konstanz

 
T. +49 (0) 7531 81301 0
F. +49 (0) 7531 81301 29
Mo-Fr 8.30-12.30/13.30-16.30 Uhr
 
office.deutschland@ecocert.com
 
Home
 
Sitemap/Legal notice/Print page
Back to Ecocert IMOswiss AG