Alle Unternehmungen, welche ihre Lebensmittel als Bioprodukte vermarkten wollen, müssen gemäss der Bioverordnung des Bundes zertifiziert werden. Die Biozertifizierung ist auch die Basis für den Erhalt der staatlichen Direktzahlungen für Landwirte.
Die Schweiz regelt den Bio Markt mit folgenden Verordnungen:
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SR 910.18: Verordnung vom 22. September 1997 über die biologische Landwirtschaft und die Kennzeichnung biologisch produzierter Erzeugnisse und Lebensmittel (Bio-Verordnung)
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SR 910.181: Verordnung des EVD vom 22. September 1997 über die biologische Landwirtschaft
Die entsprechenden Gesetzestexte können online auf der
Homepage der Confoederatio Helvetica
in den vier Landessprachen und in Englisch abgerufen werden.
Das Informationsschreiben des BLW gibt Auskunft über häufig gestellte Fragen zur Schweizer Bio-Verordnung.
Weitere Richtlinien
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SR 916.51: Verordnung vom 26. November 2003 über die Deklaration für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus in der Schweiz verbotener Produktion (Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung, LDV)