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Treffen Sie unser Team auf der BIOFACH 2020 und der Fruchtwelt Bodensee!


Die Ecocert IMO GmbH wird auch dieses Jahr auf der BIOFACH 2020 vom 12. bis 15. Februar in Nürnberg vertreten sein. Wir laden alle unsere Kunden, Partner und Interessierte herzlich dazu ein uns in Halle 7A, Stand 7A-501 zu besuchen und mit unseren ExpertInnen ein Gespräch zu führen. Besonders einladen möchten wir Sie zu einem Fair Trade Frühstück am Freitag, 14. Februar 2020, 9-10 Uhr, an unserem Stand 7A-501. Informieren Sie sich beim Fair For Life Team über unser Zertifizierungsprogramm für Fairen Handel und verantwortungsvolle Lieferketten.

Gleichzeitig werden wir auch auf der FRUCHTWELT Bodensee vom 14.-16. Februar in Friedrichshafen vertreten sein. Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns in Halle B3, Stand 234. Gerne können Sie bereits im Vorfeld einen Termin mit uns vereinbaren.(7.01.2020/loh)

Frohes neues Jahr 2020!

Wir wünschen unseren Kunden und Partnern ein gutes und glückliches Jahr 2020 und laden Sie herzlich ein einen Baum mit uns zu pflanzen.


Ausgezeichnet: Goldener Spaten des SÖL Traineeprogramms geht an Trainee der Ecocert IMO GmbH

Annika Haas wurde am 18.10.2019 der goldene Spaten für die Präsentation ihres Projektes „Besteht Potential für eine weitere Digitalisierung im Zertifizierungsprozess?“ verliehen. Sie hat ihr einjähriges Ausbildungsprogramm bei der Ecocert IMO GmbH in Konstanz absolviert. Wir gratulieren ganz herzlich!
Die Auszeichnung wird im Rahmen des Traineeprogramms "Ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft" der Stiftung Ökologie & Landbau (SÖL) vergeben. Das Programm an dem in diesem Jahr 24 Trainees teilgenommen haben, möchte Hochschulabsolventen bei ihrem Berufseinstieg in die Biobranche unterstützen. Das SÖL Traineeprogramm wird gefördert von BLE & BÖLN, durchgeführt von der FIBL Projekte GmbH in Kooperation mit verschiedenen Unternehmen der Bio-Branche.
Übrigens ist das bereits der zweite goldene Spaten, der an eine Trainees der Kontrollstelle in Konstanz vergeben wurde.
(23.10.19/ih)

Besuchen Sie uns auf der südback, Messe Stuttgart!



Wir laden unsere Kunden, Partner und Interessierte ein uns auf der südback zu treffen. Die Messe findet vom 21. bis 24. September 2019 in Stuttgart statt. Die südback ist eine der begehrtesten und wichtigsten Trendmessen für das Bäcker- und Konditorenhandwerk in Deutschland. Sie ist die Drehscheibe für den Austausch von Ideen, Meinungen und Informationen sowie für die Präsentation von Trends, Entwicklungen und technischen Innovationen. Gerne können Sie im Vorfeld einen Termin mit unserem Team vereinbaren. (18.09.2019/loh)

Treffen Sie uns auf den Öko-Feldtagen: Stand D10!


Am 3. und 4. Juli 2019 finden die zweiten bundesweiten Öko-Feldtage auf der Hessischen Staatsdomäne Frankenhausen, dem Lehr- und Versuchsgut der Universität Kassel, in Grebenstein statt. Sie sind der ideale Treffpunkt für alle Ökobauern und -bäuerinnen, solche, die es werden wollen und alle, die nach neuen Methoden für eine umweltfreundliche Landwirtschaft suchen. Die Öko-Feldtage zeigen, was die ökologische Landwirtschaft kann, wo sie steht und wie sie sich weiter entwickelt. Sie bieten eine einzigartige Mischung aus Praxis und Forschung im Pflanzenbau und in der Tierhaltung: die ideale Plattform, um Innovationen zu zeigen und aktuelle Themen rund um Landwirtschaft, Politik und Wirtschaft zu diskutieren. Gerne können Sie im Vorfeld einen Termin mit unserem Team vereinbaren.
(02.06.2019/ih)

Bayern: Auslaufende Genehmigungen zur Enthornung von Kälbern und Kupieren der Schwänze bei Lämmern

Eingriffe an Tieren (Enthornung, Schwänze kupieren) sind im ökologischen Landbau nur in Ausnahmefällen zulässig und bedürfen der vorherigen Genehmigung (VO (EG) Nr. 834/2008, Art. 18). In Bayern waren bis 2015 die Kontrollstellen für die Erteilung der Genehmigungen zuständig, seit 2015 ausschließlich die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).
Soweit die Kontrollstellen unbefristete Genehmigungen zur Enthornung ausgestellt haben, werden diese dennoch zum 01.01.2020 ungültig. Öko-Betriebe, die über den 31.12.2019 hinaus Eingriffe an Tieren (Enthornungen, Schwänze kupieren) vornehmen wollen und bisher nur über eine Genehmigung der Kontrollstelle verfügen, müssen daher rechtzeitig einen erneuten Antrag bei der LfL stellen. Die Antragsunterlagen finden Sie hier: BY – Antrag Enthornung; BY – Antrag Schwanz kupieren(16.05.2019/loh)

ECOCERT Gruppe und Soil Association Certification kündigen formelle Partnerschaft an

Die beiden führenden französische und britische Bio-Zertifizierungsstellen, ECOCERT und Soil Association Certification, haben eine formelle Partnerschaft angekündigt.
Sie umfasst die gemeinsame Nutzung der für ihre hohen Anforderungen bekannten Standards und Dienstleistungen und ist auf drei Kernbereiche konzentriert: Bio-Landwirtschaft und -Lebensmittel, nachhaltige Landnutzung und fairen Handel.
In diesem Zusammenhang hat die Soil Association Certification der ECOCERT Gruppe das Vorrecht erteilt außerhalb des Vereinigten Königreichs nach den hoch angesehenen Bio-Standards der Soil Association zu auditieren.
ECOCERT Kunden in über 130 Ländern weltweit erhalten somit Zugriff auf das Label der Soil Association, wenn sie die Anforderungen des Standards erfüllen. Lesen Sie dazu die offizielle Pressemitteilung...(16.04.2019/loh)

Änderung der Import-Verordnung 1235/2008 – Löschung einer Kontrollstelle

Am 19.04.2019 wurde die Verordnung 2019/446 zur Änderung der Import-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit der Änderung werden die Anhänge III und IV der Import-Verordnung aktualisiert.
Unter anderem wird der Eintrag der Kontrollstelle Control-Union (XY-Bio-149) im Anhang IV für die Länder Türkei, Russland, Kasachstan, Vereinigte Arabische Emirate und Moldavien gestrichen. Mit Inkrafttreten der Verordnung 2019/446 am 08.04.2019 kann diese Kontrollstelle somit keine Kontrollbescheinigungen für den Import von Bioerzeugnissen aus den genannten Ländern mehr ausstellen.
(20.03.2019/ih)

Leitlinien der EU für zusätzliche Kontrollmaßnahmen ökologischer Erzeugnisse aus der Ukraine, Kasachstan, Russland und China

Die Leitlinien der EU über zusätzliche offizielle Kontrollen von Produkten aus der Ukraine, aus Kasachstan und aus der Russischen Förderation (Version vom 28.11.2018) wurden aktualisiert und es wurden Leitlinien für Importe aus China (Version vom 28.11.2018), gültig ab dem 01.01.2019, veröffentlicht. Wir bitten Sie jeweils die neusten Leitlinien zu beachten. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte direkt bitte an die Mitarbeiter der Fachabteilung Verarbeitung und Handel.
(10.01.2019/loh)

Treffen Sie das Team der Ecocert IMO GmbH auf der BIOFACH 2019!


Die Ecocert IMO GmbH wird auch dieses Jahr auf der BIOFACH 2019 vom 13. bis 16. Februar in Nürnberg vertreten sein. Wir laden alle unsere Kunden, Partner und Interessierte herzlich dazu ein uns in Halle 6, Stand 6-366 zu besuchen und mit unseren ExpertInnen ein Gespräch zu führen. Gerne können Sie bereits im Vorfeld einen Termin mit uns vereinbaren.
Besonders einladen möchten wir Sie zu einem Fair Trade Frühstück am Freitag, 15. Februar 2019, 9-10 Uhr, an unserem Stand 6-366. Informieren Sie sich beim Fair For Life Team über unser Zertifizierungsprogramm für Fairen Handel und verantwortungsvolle Lieferketten.(15.01.2018/loh)

Frohes neues Jahr 2019!

Wir wünschen unseren Kunden und Partnern ein gutes und glückliches Jahr 2019 und laden Sie herzlich ein einen Baum mit uns zu pflanzen.


(21.12.2018/loh)

Extreme Trockenheit – Ausnahmen in der Tierfütterung möglich

Aufgrund der extremen Trockenheit und den damit verbundenen Ausfällen in der Futtererzeugung in einigen Regionen haben mehrere Bundesländer die Möglichkeit eröffnet, gemäß VO (EG) Nr. 889/2008 Art. 47c Ausnahmen in der Tierfütterung zu erlauben um die Versorgung der Tiere sicherzustellen.
Die Regelungen in den Bundesländern sind unterschiedlich gestaltet. Grundsätzlich gilt:
  • Die möglichen Ausnahmen beziehen sich auf die Verfütterung von Grundfutter konventioneller (nicht-ökologischer) Herkunft für Rauhfutterfresser;
  • Der Betrieb muss den Bedarf im Einzelfall konkret darlegen;
  • Ausnahmengenehmigungen sind nur für den vorhandenen Tierbestand möglich, nicht in Verbindung mit Bestandsaufstockungen.

Die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben Allgemeinverfügungen erlassen. Gleichwohl sind die Tierhalter verpflichtet, den Bedarf und die Nutzung der Ausnahme umfänglich zu dokumentieren. Als Kontrollstelle sind wir verpflichtet, diese Aufzeichnungen im Rahmen des Kontrollverfahrens zu prüfen.
Bitte informieren Sie sich unbedingt über die einzuhaltenden Bedingungen, bevor Sie durch den Kauf nichtökologischen Futters Tatsachen schaffen, die ggf. auch förderschädlich sein können.
Einzelheiten / Formulare finden Sie hier:

In weiteren Bundesländern sind Einzelgenehmigungen möglich. Informationen zum Antrags- und Genehmigungsverfahren hält Ecocert IMO für betroffene Betriebe auf Nachfrage bereit.
(7.08.2018/loh)

Ausnahmen in der Fütterung aufgrund des nassen Witterung in Niedersachsen

In Niedersachsen können befristet bis zum 15.06.2018 auf Basis des Art. 47 c) der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 Ausnahme-Anträge zur Verfütterung von nichtökologischem Grundfutter gestellt werden. Grund ist die nasse Witterung seit Spätsommer / Herbst 2017 und die damit stark eingeschränkte Verfügbarkeit von ökologisch erzeugtem Grundfutter. Die Antragstellung an das LAVES erfolgt über die Kontrollstelle. Nähere Einzelheiten und das Antragsformular können bei der Kontrollstelle erfragt werden.
(21.01.2018/ih)


Merkblatt der Kontrollbehörde in Hessen über das Kürzen von Schwänzen bei Lämmern

Die Kontrollbehörde in Hessen hat ein Merkblatt über das Kürzen von Schwänzen bei Lämmern veröffentlicht, das beschreibt, wie in Einzelfällen bei dem Anbringen von Gummiringen zum Kürzen der Schwänze von unter 8 Tagen alten Lämmern vorzugehen ist. Es kann eine Genehmigung erteilt werden, wenn ein Antrag über uns als Kontrollstelle an das Regierungspräsidium Gießen gestellt wurde. Hier können Sie das Merkblatt mit den wichtigen Informationen herunterladen. Das Antragsformular und weitere Informationen erhalten Sie unter https://rp-giessen.hessen.de// .
(13.12.2017/ih)

Einführung von TRACES zum 19.10.2017

Seit dem 19. Oktober 2017 ist das System TRACES für alle Bio-Importe in die EU verpflichtend. Das System TRACES stellt eine einheitliche zentrale Datenbank dar, mit der die Transporte von Tieren und bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen innerhalb und außerhalb der EU verfolgt werden können. Betroffen sind alle importierten Güter, sowohl pflanzlichen als auch tierischen Ursprungs. Im System wird zudem der physische Warenweg abgebildet.

Laden sie eine Zusammenfassung mit häufig gestellten Fragen zu den zentralen Änderungen im Bereich Import gemäß der EG-Öko-Verordnung, sowie die konsolidierte Fassung der EG-Verordnung Nr. 1235/2008 herunter. Zudem, finden Sie detaillierte Information über die Anmeldung für Spediteure und eine Anleitung für das Ausfüllen der Box 9 im COI.

Detalliere Information der zuständigen Behörden der Bundesländer stehen Ihnen hier zur Verfügung:
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
(09.10.2017/ih)

Einführung von TRACES zum 19.10.2017

Zum 19. Oktober 2017 wird das System TRACES für alle Bio-Importe in die EU verpflichtend. Das System TRACES richtet eine einheitliche zentrale Datenbank ein, mit der die Transporte von Tieren und bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs innerhalb der Europäischen Union (EU), sowie von Tieren und Erzeugnissen aus Ländern außerhalb der EU verfolgt werden können. Betroffen sind alle importierten Güter, sowohl pflanzlichen als auch tierischen Ursprungs. Im System wird zudem der physische Warenweg abgebildet. 

Laden sie eine Zusammenfassung mit häufig gestellten Fragen zu den zentralen Änderungen im Bereich Import gemäß der EG-Öko-Verordnung, sowie die konsolidierte Fassung der EG-Verordnung Nr. 1235/2008 herunter. 

Detalliere Information der zuständigen Behörden der Bundesländer stehen Ihnen hier zur Verfügung:

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
(09.10.2017/ih)

Neue EU-Leitlinien für zusätzliche offizielle Kontrollen von eingeführten Bioprodukten aus der Ukraine, Kasachstan und der Russischen Föderation

Die EU hat nach einer Evaluation der Zertifizierungssituation im Jahr 2016 auf europäischer Ebene den Anwendungsbereich der EU-Leitlinien für offizielle Kontrollen von eingeführen Bioprodukten nun auf die drei Länder Ukraine, Kasachstan und die Russischen Föderation reduziert. Hier finden Sie die überarbeitete Fassung der Leitlinien vom 29. November 2016. Beachten Sie bitte die dort aufgeführten Festlegungen. Bei Fragen steht unser Team gerne zur Verfügung.
(13.02.2017/loh)

Aquakultur: Bio-Lachs aus Norwegen kann nicht nach EU-Bio-Verordnung zertifiziert werden

Gemäß dem Bericht der Europäischen Kommission vom 28.07.2016 zur Sitzung des Ausschusses zur ökologischen Produktion vom 12.-13.07.2016 hat die Kommission die Mitgliedstaaten aufgrund von „concerns about the import of organic salmon labelled with the EU organic logo from Norway“, die von einigen Mitgliedstaaten und Erzeugerorganisationen erhoben wurden, hierzu insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Da nationale norwegische Regelungen nicht mehr gültig sind und da EU-Regelungen über ökologische Aquakultur nicht in die norwegische Gesetzgebung aufgenommen worden sind, kann Bio-Lachs aus Norwegen nicht nach EU-Verordnungen zertifiziert werden und kann nicht mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden. Die neuen Bescheinigungen, die von DEBIO [einer Kontrollstelle in Norwegen] ausgestellt werden, können nicht akzeptiert werden. Solche neuen Bescheinigungen, deren Muster von der zuständigen Behörde in Norwegen erstellt worden ist, bestätigen nur die Zertifizierung nach einer neuen nationalen Regelung. Nationale Regelungen zur ökologischen Aquakultur sind jedoch nach EU-Öko-Recht nicht mehr zulässig. Sofern ab dem 28.07.2016 getätigten Importen aus Norwegen noch Bestände auf Lager haben, bitten wir um Mitteilung. Für den Fall von Rückfragen zum Stand der Aufnahme der EU-Regelungen über ökologische Aquakultur in die norwegische Gesetzgebung sollten diese zunächst an entsprechende norwegische Stellen gerichtet werden
(17.08.2016/hnr, ih)

Hinweis Anforderungen zum Einsatz von Bio-Küken und zur maximalen Besatzdichte in der ökologischen Legehennenhaltung in Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) informiert über den Erlass der VO (EG) Nr. 834/2007 und die dazugehörige Durchführungsbestimmungen bezüglich der Anforderungen zum Einsatz von Bio-Küken und zur maximalen Besatzdichte in der ökologischen Legehennenhaltung in NRW, welcher ab dem 01.10.2016 umzusetzen ist. Bei Fragen stehen wir unseren Kunden gerne zur Verfügung. Hier finden Sie den Erlass.
(01.08.2016/loh)

Information für Pensionstierhalter in Hessen

Das Regierungspräsidium Gießen informierte uns darüber, dass die bisher auch in Hessen geltende Auslegung zur Pensionstierhaltung (LÖK-Ergebnis TOP 8 der Sitzung vom 18./19.10.2011) in Hessen nicht mehr anzuwenden ist.
Die gleichzeitige Haltung ökologischer und nicht-ökologischer Tiere der gleichen Tierart in nicht deutlich getrennten Einheiten ist damit auch bei ökologischer Haltung und Fütterung der konventionellen Pensionstiere ausgeschlossen.
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit dürfen wir die in Ihrem Betrieb praktizierte Haltung ökologischer und konventioneller Tiere der gleichen Tierart noch bis zur Jahreskontrolle 2017 tolerieren. Spätestens ab dem Zeitpunkt der Jahreskontrolle 2017, sind wir angewiesen bei Feststellung eines Verstoßes Maßnahmen nach Art. 30 VO (EG) Nr. 834/2007 zu ergreifen. 
Bitte passen Sie die Tierhaltung in Ihrem Betrieb daher entsprechend an und informieren Sie uns bis spätestens 31.12.16, mit welchen Maßnahmen Sie die fristgerechte Umsetzung sicherstellen.
(07.07.2016/ih)

Hinweis Verordnung Importe aus der Ukraine und anderen Ländern

Anlässlich der neuen Leitlinien für aus der Ukraine, Azerbaidschan, Weißrussland, Georgien, Kasakhstan, Kirgistan, Moldawien, Tadschikistan, Usbekistan und der Russischen Föderation eingeführten Bioprodukten, stellen wir für unsere Kunden und Partner Hinweise für die Umsetzung zur Verfügung, um eine möglichst reibungsloße Abwicklung der zusätzlichen Kontrollmaßnahmen zu ermöglichen. Für weitere Informationen finden Sie hier die Hinweise für Importeure. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
(18.02.2016/loh)

Fair for Life absolviert erfolgreich Benchmarking nach GSCP Äquivalenzverfahren 

Das Fair for Life Social & Fair Trade Programm von IMO hat heute den Equivalence Process des Global Social Compliance Programms (GSCP) erfolgreich abgeschlossen und nimmt damit eine Pionierrolle ein: Es ist das erste von GSCP gebenchmarkte Produktzertifizierungssystem, das auf eine große Bandbreite von Produkten anwendbar ist, faire Produktionsbedingungen entlang der gesamten Handelskette sicherstellt und von einer unabhängigen ISO 17065 akkreditierten Zertifizierungsstelle garantiert wird.

Im GSCP Equivalence Process wurde Fair for Life mit internationalen Best Practices bestehender Nachhaltigkeitssysteme und Standards verglichen, gemäß den GSCP Reference Tools. Die Ergebnisse des Benchmarkings können ab sofort auf der Online-Plattform des GSCP Equivalence Process eingesehen und verglichen werden (nur für angemeldete Plattform-Nutzer).

"Wir teilen die GSCP Vision von mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Vertrauen in der nachhaltigen globalen Beschaffung. Wir sind sehr stolz darauf, dass unser gut etabliertes, unabhängiges Fair for Life Social & Fair Trade Programm das Assessment abgeschlossen hat. Der umfassende Benchmarking-Prozess gegen den GSCP ‚Reference Code‘ für soziale Anforderungen in der Lieferkette und das zugehörige ‚Audit Process and Methodology Tool‘ war sehr nützlich für unsere kontinuierlichen Bemühungen zur Stärkung und weiteren Verbesserung des Fair for Life Programms. Im Gegenzug wird dies die Anerkennung des Fair for Life Programms durch verschiedene Marktakteure mit ihren unterschiedlichen Anforderungen und Erwartungen zu Sozial- und Arbeitsbedingungen in der Lieferkette weiter erleichtern." - Florentine Meinshausen, Autorin des Fair for Life-Programms.

>> Weitere Information in der Pressemitteiung auf Deutsch oder Englisch.
(04.02.2016/ih)

 

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