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Öko gemäß EG-Öko-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 834/2007)Die erste Gesetzgebung zum ökologischen Landbau stammt aus dem Jahr 1991 (Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel).
Diese wurde ersetzt durch die neue, ab 01.01.2009 gültigen Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007. In ihr wird definiert, wie die Produkte, die als Bio-Waren gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Die EG-Öko-Verordnung knüpft an die Basisrichtlinien der Internationalen Vereinigung der ökologischen Landbaubewegung (IFOAM) an. Der IFOAM sind Öko-Verbände aus über 100 Nationen angeschlossen, darunter viele deutsche Öko-Anbauverbände. Die EG-Öko-Verordnung gilt in den z.Zt. 27 EU-Mitgliedsstaaten. Nur Erzeugnisse, die ihren Anforderungen genügen, dürfen mit dem Hinweis "ökologisch" oder "biologisch" (bzw. "öko" und "bio") gekennzeichnet werden. Da die EU der größte Markt für ökologisch erzeugte Lebensmittel ist, stellt die EG-Öko-Verordnung vermutlich nach wie vor die wichtigste Gesetzgebung für Erzeuger, Verarbeiter und Händler weltweit dar. Die EG-Öko-Verordnung schreibt vor, dass Kontrollstellen gemäß der Europäischen Norm 45011 (entspricht der Internationalen Norm ISO 65) akkreditiert sein müssen. Die IMO GmbH ist von der Schweizer Akkreditierungsstelle (SAS) nach dieser Norm zugelassen. Der Geltungsbereich der EG-Öko-Verordnung umfasst unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (Pflanzliche und tierische Erzeugnisse sowie Wildsammlung) sowie Verarbeitungsprodukte, die für die menschliche Ernährung bestimmt sind und Futtermittel für Nutztiere. Die Anforderungen für Erzeugung und Verarbeitung von Öko-Produkten sind in den Unterkapiteln beschrieben (<<siehe links). Einige grundsätzliche Anforderungen lauten:
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