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KAT

Zertifizierungsbereich

Mit dem Prüfsiegel des KAT-Vereins für kontrollierte Tierhaltungsformen e.V. können Eier aus Boden-, Freiland- und Bio-Haltung von Betrieben gekennzeichnet werden, die sich dem KAT-Kontrollsystem anschließen. Voraussetzung für eine Anerkennung durch KAT ist die Einhaltung gesetzlicher Vermarktungsnormen für Eier sowie darüber hinausgehender Anforderungen von KAT. Bio-Betriebe müssen außerdem nachweisen, dass sie entsprechend der EG-Öko-Verordnung wirtschaften. Wichtiger Bestandteil des KAT-Kontrollsystems ist die lückenlose Überwachung aller Produktionsstufen vom Futterhersteller über den Legebetrieb und die Eierpackstellen bis in den Handel. Ziel ist es, die Herkunft von jedem einzelnen Ei nachvollziehbar zu machen und damit eine unzulässige Etikettierung von Eiern mit einer nicht korrekten Haltungsform zu verhindern. 

Ablauf der Zertifizierung

Betriebe, die Eier mit dem KAT-Prüfsiegel kennzeichnen möchten, müssen die betreffenden Legebetriebe mit einem beim IMO erhältlichen Anmeldeformular beim KAT anmelden. IMO meldet sich anschließend zu einem Erstaudit an, das durch speziell im Bereich der gesetzlichen und privaten Anforderungen an die Legehennenhaltung qualifizierte Inspektoren durchgeführt wird. Im Rahmen des Audits wird der Legebetrieb auf die Einhaltung der KAT-Anforderungen in den Bereichen Eierkennzeichnung, Hygiene, Tierhaltungsbedingungen, Fütterung, Tiergesundheit, Entsorgung sowie der betrieblichen Dokumentation hin geprüft. Bei Abweichungen von den Anforderungen werden die erforderlichen Korrekturmaßnahmen direkt vor Ort mit dem Inspektor besprochen und Fristen zu deren Umsetzung vereinbart. Eine Kopie des Kontrollberichtes erhält der Betrieb direkt im Anschluss an das Audit. Das Kontrollergebnis wird anschließend von der IMO-Geschäftsstelle überprüft und eine schriftliche Bestätigung an den Betrieb und an KAT geschickt, der auf dieser Grundlage über eine Zulassung für das KAT-Kontrollsystem entscheidet. Anschließend wird kalenderjährlich ein Folgeaudit durchgeführt, bei dem IMO überprüft, ob die KAT-Anforderungen weiterhin eingehalten werden.

IMO bietet die Möglichkeit an, das KAT-Audit zeit- und kostensparend in Kombination mit der Überprüfung weiterer evtl. relevanter Standards an einem Termin durch einen in allen betreffenden Bereichen kompetenten Inspektor durchzuführen. Möglich sind z.B. Kombinationsaudits mit den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung, Richtlinien der ökologischen Anbauverbände, z.B. dem NATURLAND-Verband, NOP, BIO-SUISSE und GLOBALGAP. Bitte fragen Sie uns nach einem Angebot! Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Standard

Die Richtlinien des KAT-Vereins für kontrollierte Tierhaltungsformen e.V. basieren auf EU-Vorschriften aus den Bereichen der Tierhaltung, Fütterung, Hygiene und Eierkennzeichnung, die durch eigene Auslegungen und um zusätzliche Anforderungen erweitert wurden. Wichtiger Bestandteil der KAT-Anforderungen ist die Teilnahme an einem über alle Produktionsstufen hinweg vorgeschriebenen Herkunftssicherungssystem. Die Überprüfung der Einhaltung der KAT-Bestimmungen erfolgt durch unabhängige, nach EN 45011 akkreditierte Prüfinstitute wie dem IMO Institut für Marktökologie.

Dokumente

Für alle Erzeugungsstufen im KAT-System (Mischfutterhersteller, Legebetriebe und Packstellen) gibt es jeweils einen separaten Leitfaden, in dem die auf der betreffenden Stufe zu beachtenden KAT-Vorschriften beschrieben werden. Der KAT Leitfaden für Legebetriebe enthält neben den Vorschriften zur Boden-, Freiland- und Bio-Haltung von Legehennen eine Gegenüberstellung der gesetzlichen und der darüber hinausgehenden KAT-Anforderungen, ein Exemplar des beim Audit verwendeten Prüfberichts sowie die dem IMO-Audit zu Grunde liegenden Bewertungsgrundlagen. Außerdem sind für am KAT-Kontrollsystem teilnehmende Betriebe relevante Formulare enthalten.

Das KAT-Kontrollsystem wird in einem separaten Pflichtenheft zur Prüfsystematik ausführlich beschrieben.