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Futtermittelerzeugung

Seit 06. August 2003 gelten besondere Anforderungen an die Herstellung von Öko-Futtermitteln (sog. Kontrollbereich E). Die IMO GmbH hat bereits vor diesem Zeitpunkt Futtermühlen und andere Futterhersteller im Analogverfahren kontrolliert. Daher verfügen wir über einen reichen Erfahrungsschatz auf diesem Gebiet, von dem Sie bei der Kontrolle profitieren können.
>> Zur Anmeldung für die Kontrolle gelangen Sie hier.
 
Die speziellen Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung von Futtermitteln, die mit dem Hinweis auf den ökologischen Landbau gekennzeichnet werden sollen, sind in der Verordnung (EG) 889/2008 durch Artikel 26, 32 und 87-90 sowie die Etikettierungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 223/2003) geregelt. Sie sind von Mischfutterherstellern, landwirtschaftlichen Futterherstellern und Verarbeitern von Futtermittel-Ausgangserzeugnissen (=Einzelfuttermitteln) zu berücksichtigen.
 
Die wichtigsten Vorgaben:
  • Ein risikoorientiertes Eigenkontrollsystem auf Basis des HACCP-Konzeptes ist zu führen. Im Auftrag der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) einen praxisorientierten Leitfaden für die Futtermittelwirtschaft erarbeitet. Dieser beschreibt alle notwendigen Schritte zu einer systematischen Qualitätssicherung von Öko-Futtermitteln unter Anwendung von HACCP. Als Anleitung zum Aufbau einer Qualitätssicherung im eigenen Unternehmen eignet sich der Leitfaden ebenso wie als Informationsquelle zu einzelnen Aspekten der Qualitätssicherung ökologischer Futtermittelherstellung. Die strenge Orientierung an der EG-Öko-Futtermittelverordnung stellt für die Nutzer sicher, dass die Anforderungen des Gesetzgebers nachvollziehbar erfüllt werden können. >> Der Leitfaden kann kostenlos aus dem Internet unter heruntergeladen werden: Zum Leitfaden.
  • Die Kennzeichnung von Futtermitteln, Mischfuttermitteln und Futtermittelausgangserzeugnissen ist detailliert geregelt. Die Produktbezeichnung darf ausschließlich lauten:
    • „aus ökologischem Landbau“ und/oder „aus biologischer Landwirtschaft“. Daraus folgt, dass 95% der Trockenmasse aus ökologischem Landbau bezogen auf Gesamtfutter einschließlich nicht landwirtschaftlicher Erzeugnisse stammen müssen.
    • „gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 im ökologischen Landbau verwendbar“ und/oder „gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 in der biologischen Landwirtschaft verwendbar“. So müssen Erzeugnisse deklariert werden, die unterschiedliche Prozentanteile an Öko-, Umstellungs- und/oder konventionellen Komponenten enthalten.- Ferner müssen aufgeführt sein: Anteil der Futtermittel landwirtschaftlichen Ursprungs in % der Trockenmasse (TM), jeweilige Anteil der Ausgangserzeugnisse aus ökologischer Erzeugung und aus Umstellung an den Futtermitteln landwirtschaftlichen Ursprungs in % der TM, Auflistung der Erzeugnisse aus ökologischem Landbau und aus Umstellung.
  • In einem Erzeugnis dürfen keine Ausgangserzeugnisse derselben Art sowohl in ökologischer oder Umstellungs- als auch in konventioneller Qualität enthalten sein.
  • Separation von konventionellen Erzeugnissen: keine Verarbeitung von Öko- und konventionellen Futtermitteln in ein- und derselben Anlage seit 01.01.2008. Für die Futterherstellung, auch auf dem eigenen Betrieb, ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass in einem Erzeugnis, z.B. Mischfutter nicht gleiche Komponenten aus ökologischer bzw. aus Umstellung und konventioneller Herkunft eingesetzt werden dürfen.
  • Transportregelungen umfassen Vorgaben zur Trennung von Futtermitteln unterschiedlicher Qualitäten, zur Dokumentation und zu Reinigungsmaßnahmen bei verschiedenartigen Transporten.