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Futtermittelerzeugung


Seit 06. August 2003 gelten besondere Anforderungen an die Herstellung von Öko-Futtermitteln (sog. Kontrollbereich E).
Die IMO GmbH hat bereits vor diesem Zeitpunkt Futtermühlen und andere Futterhersteller im Analogverfahren kontrolliert. Daher verfügen wir über einen reichen Erfahrungsschatz auf diesem Gebiet, von dem Sie bei der Kontrolle profitieren können.
>> Zur Anmeldung für die Kontrolle gelangen Sie hier.
 
Die speziellen Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung von Futtermitteln, die mit dem Hinweis auf den ökologischen Landbau gekennzeichnet werden sollen, sind in der Verordnung (EG) 834/2007 durch Artikel 7, 19, 23 und 26 und in der Verordnung (EG) 889/2008 durch Artikel 26, 32, 59, 60 und 61 (Kennzeichnung) und 87-90 geregelt. (zum Nachlesen unter Verordnungen)

Sie sind von Mischfuttermittelherstellern, landwirtschaftlichen Futterherstellern und Verarbeitern von Futtermittel-Ausgangserzeugnissen (=Einzelfuttermitteln) zu berücksichtigen.