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Wie wird mein Betrieb zum Bio-Betrieb

Falls Ihr Betrieb auf die ökologische Wirtschaftsweise umgestellt werden soll, ist es nötig, schnellstmöglich einen Vertrag mit  IMO abzuschließen. Ab Datum des Vertragsabschlusses untersteht Ihr Betrieb dem Kontrollverfahren nach EG-Öko-Verordnung, was für Erzeugerbetriebe auch (vorerst) der Umstellungsbeginn aller Flächen ist. Ihrem Betrieb wird eine Kontrollnummer zugeteilt und Sie erhalten von uns die gegengezeichnete Version des Kontrollvertrages, eine Kopie des behördlichen Meldeformulares, und falls erforderlich, eine Kopie der EG-Verordnung und des Ökolandbaugesetzes zurück.

Nach der Meldung Ihres Betriebes wird so schnell wie möglich ein Termin für die Erstkontrolle Ihres Betriebes vereinbart. Bitte teilen Sie uns mit, welches für Sie die beste Tageszeit ist, wir können uns auf Ihre Wünsche einrichten.

Sie bereiten sich auf die Kontrolle vor, in dem Sie alle Produktions- und/oder Verarbeitungsaufzeichnungen führen (was, wann, wo und wie), Belege wie Rechnungen und Lieferscheine sammeln, Skizzen von Gebäuden, Produktions- und/oder Verarbeitungsstätten anfertigen und für die Kontrolle bereithalten. Weiterhin benötigen wir von Erzeugerbetrieben (Landwirte, Gärtner, Obst- und Weinbauer) Kopien Ihrer Flurkarten und eine Aufstellung der bewirtschafteten Flächen (z.B. Flächennutzungsnachweis/Flurstücksverzeichnis).

Wir benötigen Informationen über ggf. von Ihnen beauftragte Subunternehmer und Lohnverarbeiter sowie angemietete Betriebsstätten.

Diese Unterlagen werden bei den Folgekontrollen in den nächsten Jahren nur noch bei Bedarf abgeändert, sie werden in Ihrer Betriebsakte aufbewahrt.

Nach einem Betriebsrundgang und der Prüfung Ihrer Unterlagen werden alle Maßnahmen, die Sie zur Einhaltung der Richtlinien noch ergreifen müssen festgelegt.

Die Inspektionsberichte werden anschließend von einem Mitarbeiter im Büro ausgewertet, Sie erhalten einen Bescheid aufgrund der EG-Öko-Verordnung, sowie Ihr Zertifikat und die Rechnung. Falls Sie Mitglied in einem Anbauverband sind, gibt IMO mit Ihrer Einwillligung die Durchschläge des Inspektionsberichtes weiter und Sie erhalten bezüglich der Einhaltung der Verbandsrichtlinien einen Bescheid des jeweiligen Verbandes.

Nehmen Sie am einfachsten Kontakt mit unseren Mitarbeitern im Büro auf, oder laden Sie sich die unten aufgeführten Dokumente herunter. Sie sollten zur Meldung Ihres Betriebes folgendes ausgefüllt und unterschrieben per Post ans IMO-Büro in Konstanz schicken:
  • zwei unterschriebene Ausfertigungen des Kontrollvertrages
  • das behördliche Meldeformular, denn Ihr Betrieb wird von IMO an die Kontrollbehörden der jeweiligen Bundesländer als Öko-Betrieb angemeldet
  • die Betriebsbeschreibung (Erstbeschreibung)
  • ggf. die Datenfreigabeerklärung für Ihren Anbauverband
 

Formulare

Hier können Sie die Formulare zur Anmeldung Ihres Betriebes zur EG-Öko-Kontrolle durch IMO herunterladen:


Für alle Betriebe: Für Landwirte, Gärtner, Wein- und/oder Obstbauer (Kontrollbereich A)  Für Imker (Kontrollbereich A) Für Verarbeiter, Gastronome, Importeure, Futtermittelhersteller und/oder Händler (Kontrollbereiche B,C,E, Handel) Für die Vergabe von Tätigkeiten an Dritte (Kontrollbereich D)