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Aktuelle Informationen

Hier finden Sie Informationen zum neuesten Stand der Anforderungen der verschiedenen Verordnungen, Richtlinien und Standards sowie den damit verbundenen Anforderungen an die Kontrolle und Zertifizierung. Zugleich berichten wir über Neuigkeiten in eigener Sache.
 

Gefälschte Bio Produkte aus Italien

Wie am 6.12.2011 abends bekannt wurde, ist in Italien ein Fall aufgedeckt worden, bei dem konventionelle Lebensmittel in betrügerischer Absicht als Bioware in Verkehr gebracht wurden. Laut Information der BLE handelt es sich um einen größeren Betrugsfall, der sich über mehrere europäische Staaten erstreckt.
Die genauen Lieferwege werden im Moment geklärt. Sobald wir von den Behörden nähere Informationen erhalten, werden wir diese entsprechend weiterleiten.
Zur aktuellen Information der Verweis auf die folgenden Pressetexte:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,802161,00.html
http://orf.at/stories/2093381/
(07.12.2011/ih)
 

Kanada wurde in die Drittlandsliste aufgenommen:

Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 590/2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 ist Kanada in die Drittlandsliste der EU aufgenommen worden. Auch Kanada hat schriftlich bestätigt, dass EU-Bio-zertifizierte Waren nun in Kanada als gleichwertig angesehen werden. EU-Bio-Ware kann in Kanada direkt als organic gehandelt werden.
(18.07.11 EG/GQ)
 

Neuer Geschäftsführer IMO Institut für Marktökologie GmbH, Konstanz

Daniel Nußbaum wurde in die Geschäftsleitung von IMO Institut für Marktökologie GmbH, Konstanz, (kurz: IMO D) berufen, um Elisabeth Rüegg nach dem Tod von Rainer Bächi zu unterstützen. Daniel Nußbaum begleitet IMO D seit 13 Jahren in buchhalterischen und finanziellen Angelegenheiten. Seit seinem wirtschaftswissenschaftlichen Studium ist der Diplom-Ökonom in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Interimsmanagement und betriebswirtschaftliche Beratungen tätig. Sein Aufgabenfeld umfasst alle kaufmännischen Angelegenheiten der Gesellschaft; insbesondere den Bereich des Rechnungswesen und Controlling, die Finanzen, die Optimierung der internen Prozesse im Rahmen der Kontrolltätigkeiten sowie die Sicherstellung der internen Umsetzung von Beschlüssen bezüglich der Zusammenarbeit innerhalb der IMOGroup.

Elisabeth Rüegg leitet weiterhin die Gesamtgeschäftsführung der Gesellschaft. Im Besonderen ist sie für den fachlichen Bereich im Rahmen der Zertifizierungstätigkeiten der Gesellschaft verantwortlich. Bernhard Sessler vertritt weiterhin als Prokurist die Gesellschaft als Kontrollstellenleiter.
 

Hans Ueli Eisenhut verstoren

Am 19. Juni 2011 ist Hans Ueli Eisenhut friedlich gestorben. Er war seit der Gründung der Schweizer Bio-Stiftung Mitglied im Stiftungsrat und hat so das Institut für Marktökologie (IMO), eine Abteilung der Bio-Stiftung, tatkräftig mitgestaltet.

Er hat in die bio-dynamische Bewegung viel Herzblut einfliessen lassen und mit dazu beigetragen, dass diese und viele andere Initiativen aufblühen konnten. Als Geschäftsführer von Vanadis AG (heute Biopartner) war er die entscheidende Persönlichkeit für die Expansion der Bio-Handelsfirma. Als Vorstandsmitglied beim Demeter Verband und in deren Markenschutzkommission, als Präsident beim Konsumenten Verband, als Mitglied der Bio-Stiftung Weinfelden (IMO Control), als Initiant von Biocreda (Finanzierung Bio-Fachhandel) und vielen weiteren Verpflichtungen verstand er es immer wieder vermittelnd, sachlich und kompetent mitzuwirken. Seine Kraft schöpfte er aus der Anthroposophie und vermochte deren geistige Inhalte ins praktische Leben einfliessen zu lassen.

Am 9. April konnte er noch seinen 70. Geburtstag feiern. Er hinterlässt eine für uns kaum wieder schliessbare Lücke.
 

Informationen zu EHEC

Der EHEC-Erreger, der für die aktuelle Krankheitswelle zuständig ist, konnte mittlerweile identifiziert werden. Es handelt sich um eine Kreuzung zweier EHEC-Bakterien. Dennoch sind die Quelle und der Kontaminationsweg weiterhin unbekannt. Behörden, Kontrollstellen und die betroffenen Unternehmen verfolgen mit Hochdruck alle Spuren weiter, um die Kontaminationsquelle der EHEC-Erreger zu identifizieren.
Weitere Informationen finden Sie unter www.naturland.de, www.boelw.de, www.gaertnerhof.org
 
Die IMO GmbH ist die zuständige Kontrollstelle für den niedersächsischen Ökobetrieb, der im Verdacht steht, die Quelle des EHEC-Erregers zu sein. Von Seiten der EG-Öko-VO sind bisher keine Verstöße bekannt. Der Betrieb ist nach Lebensmittelrecht (§ 39 LFGB) gesperrt.
Das Dezernat 43 (Handelsüberwachung) des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist eingeschaltet und prüft insbesondere die Handelswege. Die Untersuchungen der Lebensmittelüberwachung dauern an. Die Ergebnisse werden laufend veröffentlicht.
Für weitere Informationen zum derzeitigen Stand wird auf die Pressestelle des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung verwiesen. Zuständig ist Herr Dr. Gert Hahne, Fernruf: (0511) 120 – 2138.
(7.06.11, SSch/BS )
 

AG Bio-Geflügelhaltung II - Festlegungen für die ökologische Geflügelhaltung

Der AG Bio-Geflügelhaltung ist es mittlerweile gelungen, im Anschluss an das mit Datum vom 11.10.2010 übersandte Papier, weitere offene Fragen zu beantworten und diese zwischen den Bundesländern unter Beteiligung von Beratung, Anbauverbänden und Wirtschaftsbeteiligten abzustimmen. Das Ergebnis erhalten Sie über diesen Link: AG_Gefluegel_zweite_runde.pdf
Die in dem Papier enthaltenen Festlegungen dienen der weiteren Präzisierung und Harmonisierung des Öko-Kontrollverfahrens und sind vorbehaltlich anderer Mitteilungen von zuständigen Behörden ab sofort von der IMO GmbH als Maßstab zur Kontrolle von ökologischen Geflügelhaltungen in Deutschland anzuwenden. Weitere offene Fragen sollen in einer nächsten Runde durch die AG Geflügel behandelt werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
(14.04.11 AES)
 

IMO akkreditiert für neue Bio-Verordnung in Brasilien

Das neue Gesetz für Anbau, Verarbeitung und Handel von Bio-Produkten in Brasilien (Nr. 10.831) ist zwar noch nicht fertiggestellt, soll aber am 28. Dezember 2010 in Kraft treten. Ab diesem Datum müssen alle nach Brasilien exportierten Güter den neuen Regelungen entsprechen und von IMO bzw. dem IMO Regionalbüro in Brasilien zertifiziert sein. Bislang können Anbau, Verarbeitung und Handel von tierischen und pflanzlichen Produkten sowie Wildsammlung zertifiziert werden. Farmergruppen können ebenfalls zertifiziert werden. Besondere Bereiche wie Aquakultur, Textil und Kosmetik fallen noch nicht unter die neue Regelung. Deren Einbeziehung wird aber diskutiert und könnte bereits in den nächsten Monaten erfolgen. Das neue Gesetz kann auf der Website des Brasilianischen Landwirtschaftsministeriums eingesehen werden. Um einen reibungslosen Ablauf im Export ihrer Produkte nach Brazilien zu ermöglichen, bitten wir Sie, frühzeitig mit IMO Kontakt aufzunehmen.
(07.12.2010/ds, ih)
 

IMO führt neues web-basiertes GOTS Positiv Listen System ein

Das neue GOTS Positiv Listen System ermöglicht direkten Zugriff auf alle GOTS konformen Textilchemikalien, die vom Institut für Marktökologie (IMO) für die Verarbeitung von GOTS zertifizierten Textilien zugelassen wurden. Derzeit sind bereits mehr als 1.000 Farbstoffe und Pigmente einschliesslich einiger Naturfarbstoffe, z.B. aus Pflanzenextrakten, und über 1.500 Textilhilfsmittel von über 100 verschiedenen Anbietern für die Verarbeitung von GOTS Textilien durch IMO zugelassen und jetzt für online unter www.gots-positivelist.imo.ch. “Das neue System markiert einen weiteren Meilenstein in der Herstellung von Bio-Textil und unterstreicht die wichtige Rolle von IMO als Pionier in diesem Sektor“, erklärt Dr. Peter Schaumberger, Geschäftsführer von IMO Schweiz. “IMO war die erste GOTS Zertifizierungsstelle und massgeblich an der Entwicklung des Standards beteiligt. Wir freuen uns, mit dem neuen System einen weiteren zusätzlichen Service für alle unsere Kunden anbieten zu können.”
(16.11.2010/ih, mn)
 

AG - Bio-Geflügelhaltung I - Festlegungen für die ökologische Geflügelhaltung

Die LÖK ( Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau) hat sich unter breiter Beteiligung von Wissenschaft, Wirtschaft, Anbauverbänden und Behörden in jüngster Vergangenheit speziell mit bisher offenen bzw. nicht ausreichend geklärten Fragen zur ökologischen Geflügelhaltung beschäftigt. Als Ergebnis dieser Arbeit ist das beigefügte Papier (AG_Gefluegel_Ergebnis.pdf, AG_Gefluegel_101020_Anlage_1.pdf) entstanden. Bitte beachten Sie die darin festgelegten Anforderungen bei ihrer Geflügelhaltung.
Die IMO GmbH ist ab sofort dazu verpflichtet, dieses Papier als Maßstab zur Kontrolle ökologischer Geflügelhaltungen in Deutschland anzuwenden. 
(MH, AeS 10/2010) 
 

Neuer Geschäftsführer für IMO Schweiz

Dr. Peter Schaumberger (47) wird neuer Geschäftsführer des Instituts für Marktökologie (IMO), Weinfelden/Schweiz. Weiterlesen...(12.10.2010/er, ih)
 

IMO unter neuer Leitung

Das Institut für Marktökologie (IMO) in der Schweiz steht unter neuer Führung: Elisabeth Rüegg übernimmt als Direktorin die Nachfolge von Dr. Rainer Bächi, der vor knapp drei Wochen bei einem Autounfall tödlich verunglückt ist. Weiterlesen...
(30.06.2010/ih)
 

Dr. Rainer Bächi tödlich verunglückt

Dr. Rainer Bächi, Gründer und Direktor des Instituts für Marktökologie (IMO) während einer Geschäftsreise in Georgien tödlich verunglückt ist. Ein tragischer Autounfall in den frühen Morgenstunden des 10. Juni 2010 hat ihn völlig unerwartet aus dem Leben gerissen. Wir haben nicht nur eine charismatische Pioniergestalt der Öko-Bewegung, sondern auch unseren Lehrer und eine Führungspersönlichkeit verloren, die uns mit ihren Visionen immer ein Stück voraus war. Weitere Information... 
(12.06.2010/ih)
 

Aktuelle Liste der EU-Öko-Kontrollstellen

Im Mai 2010 wurde ein aktuelles Verzeichnis der EU-Öko-Kontrollstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (sie finden es im Download). Das neue Verzeichnis enthält die neuen, europaweit harmonisierten Code-Nummern. Die neue Code-Nummer der IMO GmbH lautet DE-ÖKO-005. (EG, 25.10.10)
 

Japan ist auf der Drittlandsliste:

Japan wurde auf die Drittlandsliste aufgenommen. Pflanzliche Erzeugnisse können unter bestimmten Bedingungen künftig ohne Vermarktungsgenehmigung in die EU importiert werden (Details dazu in der beiliegenden Verordnung (EG) Nr. 471/2010 vom 31.05.2010). (02.06.10 eg/gq)
 

Durchführungsvorschriften zum neuen EU-Bio-Logo veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat am 24. März 2010 eine Verordnung für das neue EU-Bio-Logo veröffentlicht. Die EG-Verordnung 271/2010 enthält Gestaltungsrichtlinien sowie Durchführungsvorschriften zur Nutzung des neuen Bio-Logos. Es ist ab 1. Juli 2010 verbindlich vorgeschrieben und wird in einem Übergangszeitraum von zwei Jahren auf dem Markt eingeführt. Die Verwendung des Bio-Logos auf einem Produkt bedeutet, dass dieses Produkt voll und ganz nach den europäischen Normen für den ökologischen Landbau erzeugt wurde. Die Details der neuen Verordnung können Sie unserem Infoschreiben entnehmen: Infoschreiben_EU-Bio-Logo. Das Handbuch zur Verwendung des Bio-Logos inkl. aller grafischen Formate kann auf der Website "Ökologischer Landbau" der Europäischen Kommission heruntergeladen werden. Genaue Gestaltungsrichtlinien für das EU-Bio-Logo sind in der Verordnung (EG) Nr. 271-2010 Anhang XI Teil A enthalten.
(14.4.2010/ ih)
 

Erweiterung der Drittlandsliste: Tunesien

Tunesien wurde im Juni 2009 auf die Drittlandsliste aufgenommen. Für folgende Erzeugnisse wird daher keine Vermarktungsgenehmigung benötigt:
a) unverarbeitete pflanzliche Erzeugnisse und vegetatives Vermehrungsmaterial und Saatgut für den Anbau,
b) für die Verwendung als Lebensmittel bestimmte verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die im Wesentlichen aus einer oder mehreren Zutaten pflanzlichen Ursprungs bestehen.
>> VO EG_537-2009.pdf
(29.09.2009, eg/ih)
 

Zertifizierung von Öko-Heimtierfuttermitteln

Im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau wurde ein privater Standard für Bio-Heimtierfutter entwickelt und als Mindeststandard in Deutschland akzeptiert. Damit wird eine Zertifizierung gemäß EG-Öko-Verordnung von ökologisch erzeugten Heimtier-Futtermitteln ermöglicht. Den neuen Standard können Sie hier herunterladen: heimtierfutterstandard.pdf.
(29.09.2009, eg/ih)
 

Färben von Ostereiern - neue Regelung durch einzelne Bundesländer

Mit Wirkung vom 01.01.2009 haben einige Bundesländer Allgemeinverfügungen erlassen, in denen das Färben von Eiern geregelt wird. Inzwischen wurden diese Allgemeinverfügungen geändert. In den neuen Allgemeinverfügungen für Baden-WürttembergBayern und Nordrhein-Westfalen ist die Liste der zugelassenen Stoffe eingeschränkt worden. Die Bundesländer Hessen und Berlin/Brandenburg stimmen inhaltlich mit diesen überein und werden eigene Allgemeinverfügungen erlassen.
Unternehmen mit Sitz in anderen als den genannten Bundesländern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Stoffe zum Färben von Bio-Eiern bei der zuständigen Behörde oder über die IMO GmbH zu stellen.
Für einen jährlich befristeten Zeitraum von 1. Januar bis vier Wochen nach Ostern ist das Färben von Eiern unter Verwendung von Stoffen gemäss der Liste „Zulassung von Stoffen zum Färben von Eiern“ zugelassen.

Synthetische Formen von Eisenoxiden und Eisenhydroxiden dürfen nur bis 31.12.2013 verwendet werden. Lebensmittelrechtliche Bestimmungen bleiben von den Allgemeinverfügungen unberührt.
>>Die Liste der zugelassenen Stoffe können Sie hier herunterladen.
(18.03.2009/ba, fd)
 

Broschüre erläutert wichtige Bestimmungen der neuen EG-Ökoverordnung

Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium hat jetzt eine Broschüre mit den wichtigsten Regelungen und Bestimmungen der neuen EG-Öko-Verordnung herausgegeben. Autoren aus Beratung, Kontrolle und Wirtschaft sowie ein Jurist erläutern aus Sicht der Praxis die rechtlichen Grundlagen der ökologischen Landwirtschaft. Anhand von Beispielen wird gezeigt, wie die umfangreichen Regelungen korrekt angewendet werden. Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden.
(28.01.2009/ih)
 

AquaGAP: Neuer Standard für Gute Aquakultur Praxis eingeführt

IMO hat einen neuen Standard entwickelt, der die Zertifizierung von „Guter Aquakultur Praxis“ (Good Aquaculture Practice, GAP) für alle Spezies in Aquakulturen ermöglicht. Nach langjähriger Beratung mit Züchtern, NGOs, staatlichen Organisationen und anderen Interessenvertretern markiert der neue Standard einen Meilenstein in der Entwicklung von „Good Practice“-Kriterien für diesen schnell wachsenden Sektor. Eine Reihe von Aquakulturen und Verarbeitern sind bereits im Zertifizierungsverfahren; der erste Betrieb steht vor der Zertifizierung. Alle zertifizierten Betriebe werden künftig auf der neuen Homepage www.aquagap.net veröffentlicht. In einem öffentlichen Konsultationsprozess soll der neue Qualitätsstandard jetzt bis zum 28. Februar 2009 weiter verbessert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der AquaGAP Website: www.aquagap.net.
(22.01.2009/ih)
 

Neue EU Importverordnung (EG) Nr. 1235/2008

Am 8. Dezember 2008 hat die EU Kommission die Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 erlassen. Sie beinhaltet Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (EG-Öko-Verordnung) bezüglich der Regelung der Einfuhren von ökologischen Erzeugnissen aus Drittländern.
>> Zum Download der neuen Verordnungen
>> Weitere Informationen finden Sie zusammengefasst in unserem Jahresanschreiben 2009 sowie ausführlicher zu einzelnen Bereichen unter der Rubrik Service/Ökolandbau/EG-Öko-Verordnung
(1.1.2009/nj,ih)
 

Schneckenkorn erlaubt - Verordnungsänderung 807/2007

Metaldehyd darf seit dem 13. Juli 2007 wieder als Molluskizid „nur in Fallen mit einem höhere Tiere abweisenden Mittel“ eingesetzt werden. Die Übergangsfrist, die am 31. März 2006 ausgelaufen ist, wurde neu auf den 31. März 2008 festgesetzt (Anh. II B 1).
(12.07.07/hw)
 

Bio Suisse erteilt dem Institut für Marktökologie (IMO) Zulassung für die Schweiz

Das Institut für Marktökologie (IMO) ist nun offiziell nicht nur als Kontroll- sondern auch als Zertifizierungsstelle für das grüne Knospe-Label von Bio Suisse in der Schweiz zugelassen und kann diese Zusatzleistung ab Januar 2008 anbieten. Die Öffnung der Zertifizierung setzt den demokratischen Entscheid der Bio Suisse-Delegierten vom Herbst 2006 um. In Zukunft können Schweizer Betriebe zwischen mehreren Zertifizierungsstellen wählen, wenn sie ihre Produkte mit dem eingetragenen „Knospe“-Label auszeichnen lassen möchten. 
Pressemitteilung herunterladen: imo_pressemitteilung_biosuisse_zulassung_250507.pdf
(25.5.2007/ih)