Home          
>>
 Imprint  Kontakt  Sitemap
Über uns Unser Service Aktuelles IMO weltweit Verordnungen Zertifizierte Betriebe Links
   Archiv
   Download
     Aktuelles >

Aktuelle Informationen

Hier finden Sie Informationen zum neuesten Stand der Anforderungen der verschiedenen Verordnungen, Richtlinien und Standards sowie den damit verbundenen Anforderungen an die Kontrolle und Zertifizierung. Zugleich berichten wir über Neuigkeiten in eigener Sache.
 

IMO unter neuer Leitung

Das Institut für Marktökologie (IMO) in der Schweiz steht unter neuer Führung: Elisabeth Rüegg übernimmt als Direktorin die Nachfolge von Dr. Rainer Bächi, der vor knapp drei Wochen bei einem Autounfall tödlich verunglückt ist. Weiterlesen...
(30.06.2010/ih)
 

Dr. Rainer Bächi tödlich verunglückt

Dr. Rainer Bächi, Gründer und Direktor des Instituts für Marktökologie (IMO) während einer Geschäftsreise in Georgien tödlich verunglückt ist. Ein tragischer Autounfall in den frühen Morgenstunden des 10. Juni 2010 hat ihn völlig unerwartet aus dem Leben gerissen. Wir haben nicht nur eine charismatische Pioniergestalt der Öko-Bewegung, sondern auch unseren Lehrer und eine Führungspersönlichkeit verloren, die uns mit ihren Visionen immer ein Stück voraus war. Weitere Information... 
(12.06.2010/ih)
 

Japan ist auf der Drittlandsliste:

Japan wurde auf die Drittlandsliste aufgenommen. Pflanzliche Erzeugnisse können unter bestimmten Bedingungen künftig ohne Vermarktungsgenehmigung in die EU importiert werden (Details dazu in der beiliegenden Verordnung (EG) Nr. 471/2010 vom 31.05.2010). (02.06.10 eg/gq)
 

Durchführungsvorschriften zum neuen EU-Bio-Logo veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat am 24. März 2010 eine Verordnung für das neue EU-Bio-Logo veröffentlicht. Die EG-Verordnung 271/2010 enthält Gestaltungsrichtlinien sowie Durchführungsvorschriften zur Nutzung des neuen Bio-Logos. Es ist ab 1. Juli 2010 verbindlich vorgeschrieben und wird in einem Übergangszeitraum von zwei Jahren auf dem Markt eingeführt. Die Verwendung des Bio-Logos auf einem Produkt bedeutet, dass dieses Produkt voll und ganz nach den europäischen Normen für den ökologischen Landbau erzeugt wurde. Die Details der neuen Verordnung können Sie unserem Infoschreiben entnehmen: Infoschreiben_EU-Bio-Logo. Das Handbuch zur Verwendung des Bio-Logos inkl. aller grafischen Formate kann auf der Website "Ökologischer Landbau" der Europäischen Kommission heruntergeladen werden. Genaue Gestaltungsrichtlinien für das EU-Bio-Logo sind in der Verordnung (EG) Nr. 271-2010 Anhang XI Teil A enthalten.
(14.4.2010/ ih)
 

Erweiterung der Drittlandsliste: Tunesien

Tunesien wurde im Juni 2009 auf die Drittlandsliste aufgenommen. Für folgende Erzeugnisse wird daher keine Vermarktungsgenehmigung benötigt:
a) unverarbeitete pflanzliche Erzeugnisse und vegetatives Vermehrungsmaterial und Saatgut für den Anbau,
b) für die Verwendung als Lebensmittel bestimmte verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die im Wesentlichen aus einer oder mehreren Zutaten pflanzlichen Ursprungs bestehen.
>> VO EG_537-2009.pdf
(29.09.2009, eg/ih)
 

Zertifizierung von Öko-Heimtierfuttermitteln

Im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau wurde ein privater Standard für Bio-Heimtierfutter entwickelt und als Mindeststandard in Deutschland akzeptiert. Damit wird eine Zertifizierung gemäß EG-Öko-Verordnung von ökologisch erzeugten Heimtier-Futtermitteln ermöglicht. Den neuen Standard können Sie hier herunterladen: heimtierfutterstandard.pdf.
(29.09.2009, eg/ih)
 

Färben von Ostereiern - neue Regelung durch einzelne Bundesländer

Mit Wirkung vom 01.01.2009 haben einige Bundesländer Allgemeinverfügungen erlassen, in denen das Färben von Eiern geregelt wird. Inzwischen wurden diese Allgemeinverfügungen geändert. In den neuen Allgemeinverfügungen für Baden-WürttembergBayern und Nordrhein-Westfalen ist die Liste der zugelassenen Stoffe eingeschränkt worden. Die Bundesländer Hessen und Berlin/Brandenburg stimmen inhaltlich mit diesen überein und werden eigene Allgemeinverfügungen erlassen.
Unternehmen mit Sitz in anderen als den genannten Bundesländern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Stoffe zum Färben von Bio-Eiern bei der zuständigen Behörde oder über die IMO GmbH zu stellen.
Für einen jährlich befristeten Zeitraum von 1. Januar bis vier Wochen nach Ostern ist das Färben von Eiern unter Verwendung von Stoffen gemäss der Liste „Zulassung von Stoffen zum Färben von Eiern“ zugelassen.

Synthetische Formen von Eisenoxiden und Eisenhydroxiden dürfen nur bis 31.12.2013 verwendet werden. Lebensmittelrechtliche Bestimmungen bleiben von den Allgemeinverfügungen unberührt.
>>Die Liste der zugelassenen Stoffe können Sie hier herunterladen.
(18.03.2009/ba, fd)
 

Broschüre erläutert wichtige Bestimmungen der neuen EG-Ökoverordnung

Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium hat jetzt eine Broschüre mit den wichtigsten Regelungen und Bestimmungen der neuen EG-Öko-Verordnung herausgegeben. Autoren aus Beratung, Kontrolle und Wirtschaft sowie ein Jurist erläutern aus Sicht der Praxis die rechtlichen Grundlagen der ökologischen Landwirtschaft. Anhand von Beispielen wird gezeigt, wie die umfangreichen Regelungen korrekt angewendet werden. Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden.
(28.01.2009/ih)
 

AquaGAP: Neuer Standard für Gute Aquakultur Praxis eingeführt

IMO hat einen neuen Standard entwickelt, der die Zertifizierung von „Guter Aquakultur Praxis“ (Good Aquaculture Practice, GAP) für alle Spezies in Aquakulturen ermöglicht. Nach langjähriger Beratung mit Züchtern, NGOs, staatlichen Organisationen und anderen Interessenvertretern markiert der neue Standard einen Meilenstein in der Entwicklung von „Good Practice“-Kriterien für diesen schnell wachsenden Sektor. Eine Reihe von Aquakulturen und Verarbeitern sind bereits im Zertifizierungsverfahren; der erste Betrieb steht vor der Zertifizierung. Alle zertifizierten Betriebe werden künftig auf der neuen Homepage www.aquagap.net veröffentlicht. In einem öffentlichen Konsultationsprozess soll der neue Qualitätsstandard jetzt bis zum 28. Februar 2009 weiter verbessert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der AquaGAP Website: www.aquagap.net.
(22.01.2009/ih)
 

Neue EU Importverordnung (EG) Nr. 1235/2008

Am 8. Dezember 2008 hat die EU Kommission die Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 erlassen. Sie beinhaltet Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (EG-Öko-Verordnung) bezüglich der Regelung der Einfuhren von ökologischen Erzeugnissen aus Drittländern.
>> Zum Download der neuen Verordnungen
>> Weitere Informationen finden Sie zusammengefasst in unserem Jahresanschreiben 2009 sowie ausführlicher zu einzelnen Bereichen unter der Rubrik Service/Ökolandbau/EG-Öko-Verordnung
(1.1.2009/nj,ih)
 

Schneckenkorn erlaubt - Verordnungsänderung 807/2007

Metaldehyd darf seit dem 13. Juli 2007 wieder als Molluskizid „nur in Fallen mit einem höhere Tiere abweisenden Mittel“ eingesetzt werden. Die Übergangsfrist, die am 31. März 2006 ausgelaufen ist, wurde neu auf den 31. März 2008 festgesetzt (Anh. II B 1).
(12.07.07/hw)
 

Bio Suisse erteilt dem Institut für Marktökologie (IMO) Zulassung für die Schweiz

Das Institut für Marktökologie (IMO) ist nun offiziell nicht nur als Kontroll- sondern auch als Zertifizierungsstelle für das grüne Knospe-Label von Bio Suisse in der Schweiz zugelassen und kann diese Zusatzleistung ab Januar 2008 anbieten. Die Öffnung der Zertifizierung setzt den demokratischen Entscheid der Bio Suisse-Delegierten vom Herbst 2006 um. In Zukunft können Schweizer Betriebe zwischen mehreren Zertifizierungsstellen wählen, wenn sie ihre Produkte mit dem eingetragenen „Knospe“-Label auszeichnen lassen möchten. 
Pressemitteilung herunterladen: imo_pressemitteilung_biosuisse_zulassung_250507.pdf
(25.5.2007/ih)