![]() |
|
Archiv Aktuelle InformationenAuf dieser Seite finden Sie Informationen des Jahres 2006.
Auslegungen der letzten LÖK-Sitzung zu Trester und DesinfektionsmittelDie Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) hat auf ihrer letzten Sitzung auf folgende Auslegungen geeinigt:
(20.7.2006/kt, ih) Indische Importe erleichtert (EU)Ab dem 05.07.2006 hat die EU Kommission Indien auf die Liste der Drittländer gemäss Artikel 11 der EU Ökoverordnung (2092/91) gesetzt. Somit wurden die in Indien geltenden Vorschriften über die Erzeugung und Kontrolle von Agrarerzeugnissen als gleichwertig mit den in der VO (EWG) 2092/91 festgelegten Vorschriften anerkannt. Somit dürfen indische (pflanzliche) Bio-Erzeugnisse ohne vorherige Vermarktungsgenehmigung (= Einzelermächtigung) in die EU importiert werden. Das IMO Büro in Indien gehört zur Liste der zugelassenen Zertifizierungsstellen der VO 956 / 2006. Den genauen Wortlaut der Verordnung (auf Englisch) können Sie hier herunterladen.
Bitte beachten Sie, dass für Importe in die Schweiz weiterhin eine Einzelermächtigung nötig ist. (20.7.2006/mab, ih) Änderung der EG Öko-VerordnungMit Verordnung (EG) Nr. 780/2006 der Kommission vom 24.05.06 wird Anhang VI der VO (EWG) Nr. 2092/91 geändert. Die Änderung betrifft folgende Punkte:
a) die eingeschränkte Liste der zulässigen konventionellen Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe gelten dann auch für die Verarbeitung von tierischen Produkten. b) Zudem werden dann auch andere Obstweine als Weine entsprechend geregelt - lediglich Weine sind weiterhin ausgenommen. Die Anhänge A auch B werden also massgeblich erweitert. Wichtig ist die Einschränkung der Anwendungsgebiete (letzte Spalte in den Tabellen) zu beachten. c) Wichtig ist auch die Änderung im Bereich Mikroorganismen: anstatt "Kulturen aus" heisst es nun "Zubereitungen aus Mikroorganismen". d) Ebenso werden die Stempelfarben (Eier) geregelt. Die Änderungen treten erst am 1. Dezember 2007 in Kraft d.h. bei der Aufbereitung von Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs gilt noch bis zum 30. November 2007 die derzeitige Fassung von Anhang VI EG-Öko-VO und bei der Aufbereitung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs gilt ab dem 1. Dezember 2007 ausschließlich die Fassung der VO 780/2006 (vorschriftsmäßig vor dem 1. Dezember 2007 erzeugte Lebensmitteln tierischen Ursprungs dürfen jedoch bis zur Ausschöpfung der Bestände vermarktet werden). (23.06.2006/sa, ssch, ih) Verordnung (EG) Nr. 699/2006 über den Auslauf von GeflügelDie neue Verordnung betrifft Anhang I, B, 8.4.7. der EG-Öko-Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 und kann hier heruntergeladen werden: vo_592_2006.pdf.
Es handelt sich um die verordnungskonforme Möglichkeit der Einschränkung des Geflügelauslaufs aufgrund des „Gemeinschaftsrechts“. Also die „Legalisierung“ des Aufstallungsgebots nach EG-Öko-Verordnung, das bereits in die Praxis umgesetzt ist. Es gilt zu beachten, dass mittlerweile Ausnahmen vom Aufstallungsgebot erlassen wurden: Nach dem Anfang Mai verabschiedeten Aufstallungsgebot für Geflügel „sollen“ die zuständigen Behörden auf regionaler Ebene Ausnahmen davon erlassen. D.h. in der Praxis haben z.B. die Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen und Biberach generell das Aufstallungsgebot nur noch auf einzelne Gebiete, wie entlang des Bodenseeufers und entlang der Donau beschränkt. In allen anderen Gebieten unterliegt folglich Geflügel nicht mehr der Stallhaltungspflicht, weswegen Öko-Geflügel Auslauf gewährt werden muss! Für die Kontrolle heißt das: der Geflügelhalter muss dem Inspektor nachweisen, dass in seinem Gebiet keine Auslaufhaltung aufgrund behördlicher Anweisung möglich ist. Kann er das nicht nachweisen, ist das Verweigern des Aulaufs zu sanktionieren. (22.06.06/kt,ih) FIBL Betriebsmittelliste 2006 erschienenDas Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FIBL) hat die neue Betriebsmittelliste 2006 für den ökologischen Landbau in Deutschland herausgegeben. Die Liste schafft für Biolandwirte, Beraterinnen und Kontrollstellen Klarheit, welche Betriebsmittelprodukte mit Blick auf die Prinzipien des Ökolandbaus geprüft und im Biolandbau einsetzbar sind. Die erste Ausgabe der Betriebsmittelliste führt über 350 Produkte von gut 70 Firmen auf.
Weitere Informationen stehen auf der FIBL Website zur Verfügung. (22.06.2006/kt,ih) BNN Regelung zu Mehrfachrückständen – strengere Anforderungen für den deutschen NaturkostmarktBereits 2001 hat der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) Herstellung und Handel e.V. Rückstandswerte für chemisch-synthetische Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Vorratsschutzmittel verabschiedet. Der Beschluss beinhaltet, dass nur Lebensmittel gehandelt werden, die diese Orientierungswerte einhalten. Die Mitglieder des BNN Herstellung und Handel e.V. stellen dies durch schriftliche Zusicherung ihrer Vorlieferanten, Analysen oder andere qualitätssichernde Maßnahmen sicher.
Im Mai 2006 wurden diese Orientierungswerte um eine Regelung zu Mehrfachrückständen erweitert. Den genauen Wortlaut und Ausnahmeregelungen finden Sie (in verschiedenen Sprachen) auf der Website des BNN Herstellung und Handel. (15.6.2006/ih) Aktualisierung der Richtlinien des EurepGAP Integrated Aquaculture Assurance (IAA) StandardsDer EurepGAP IAA Standard für kontrollierte Aquakultur umfasst die Produktion von Aquakulturprodukten für den Lebensmittelbereich. Die aktuelle Version der EurepGAP IAA Standards kann auf der EurepGAP website heruntergeladen werden. Alle Änderungen sind rot markiert.
Weitere Informationen über die Dienstleistung des IMO im Bereich aquatischer Produkte finden Sie hier; über Einzelheiten informiert Sie gern Frau Nike Böger (nb@imo.ch). (22.05.2006) Änderung bei der Kennzeichnung von EiernDas Aufstallgebot hat sich verlängert. Folgende Konsequenzen für die Deklarierung der Eier ergeben sich daraus:
Konventionelle Freilandhaltung: Eier aus konventioneller Freilandhaltung kann es nur noch geben, wenn sie aus einem Betrieb kommen, der eine Ausnahmegenehmigung zur Freilandhaltung der Legehennen erhalten hat. Wird eine solche Ausnahmegenehmigung nicht erteilt, können die Eier nur noch als konventionelle Bodenhaltungs-Eier deklariert werden. Öko-Eier: Die Verlängerung des Aufstallgebots für Legehennen hat auf die Kennzeichnung von Öko-Eiern keine Auswirkungen. D.h., obwohl die Legehennen keinen Auslauf bekommen, können die Eier weiterhin als Öko-Eier vermarktet werden. Öko-Freilandeier kann es nur geben, wenn der Betrieb oben erwähnte Ausnahmegenehmigung für die Freilandhaltung erhalten hat. (ih, 12.5.2006) Erhöhter Einsatz konventioneller Futtermittel in Landkreisen NiedersachensIn den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg kann aufgrund des Hochwassers ein erhöhter Einsatz konventioneller Futtermittel für Raufutterfresser eingesetzt werden. (kt, ih, 12.5.2006)
Änderung der Betriebsnummer bei organicxseedsSeit Anfang des Jahres haben alle Betriebe eine Betriebsnummer, in der das Städtekürzel nicht mehr genannt ist. Seit 24.04.06 sind die Betriebe auch bei der Datenbank organicxseeds mit dieser Nummer angemeldet. Das Login der Betriebe kann künftig nur über die Betriebsnummer als Benutzername erfolgen. Das bestehende Paßwort bleibt erhalten bzw. beim einmaligen Einloggen kann die Postleitzahl verwendet werden (sso, ih, 12.5.2006)
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91, Anhang II, BDer Einsatz von "Kompostierte oder fermentierte Haushaltsabfälle" unterliegt jetzt keiner zeitlichen Befristung mehr.
(ih, 03.05.06) Weiterentwicklung der Naturland RichtlinienDie Delegiertenversammlung von Naturland hat auf ihrer Tagung im Dezember 2005 eine Weiterentwicklung der Naturland Richtlinien in verschiedenen Bereichen beschlossen.
Wichtigste Änderungen dabei sind die neuen Richtlinien zur Verarbeitung von Mikroalgen und Textilien. Ferner wurde von der Delegiertenversammlung die Erstellung von Richtlinien für die Herstellung von Kosmetika beschlossen, die inzwischen ebenfalls verabschiedet wurden. Damit ist eine Zertifzierung interessierter Betriebe bereits in 2006 möglich. In den Bereichen Landbau, Verarbeitung und Aquakultur wurden weitere inhaltliche Korrekturen vorgenommen. Eine Übersicht zu den wesentlichen inhaltlichen Änderungen aus den einzelnen Bereichen der Naturland Richtlinien können Sie hier herunterladen: nl_rili_aenderung_2006_kommentar.doc Die aktuellen Fassungen der Naturland Richtlinien finden Sie auf der Homepage von Naturland im Internet oder Sie können sie direkt bei der Geschäftstelle in Gräfelfing als Ausdruck anfordern. (ih, 24.04.06) IMO bei BioFach 2006Auch dieses Jahr trifft sich die Biowelt auf der BioFach vom 16.-19.2.2006 in Nürnberg. Besuchen Sie uns: Halle 1 - Stand 101.
Einsatz naturidentischer synthetischer Vitamine A, D und E bei WiederkäuernIn den Bundesländern Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen-Anhalt wurde eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese genehmigt den Einsatz der Vitamine A, D und E, sofern es sich um naturidentische synthetische Vitamine handelt. Ein Einzelantrag ist nicht erforderlich. Die Überprüfung erfolgt im Rahmen der Jahreskontrolle durch die IMO.
In Niedersachsen ist vorab ein Einzelantrag an die Kontrollbehörde zu stellen.
Von den Behörden der Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen liegen uns bislang keine Informationen vor. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Einsatz bei Ihrer zuständigen Überwachungsbehörde.
In Sachsen ist das Genehmigungsverfahren noch nicht abschließend geklärt.
Stand: 18.01.2006 |
|
![]() |
|